FAQs – Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie allgemeine Informationen rund um unseren Praxisbetrieb. Ihre Fragen konnten nicht geklärt werden? Melden Sie sich gerne telefonisch oder
per E-Mail bei uns!

Wie erfolgt die Anmeldung?

Bitte vereinbaren Sie telefonisch (unter 04747-93 19 230) oder persönlich einen Termin für die Untersuchung oder Behandlung Ihres Lieblings, damit wir uns optimal auf Ihr Tier einstellen können und Ihre Wartezeit gering ist.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst  frühzeitig, damit wir den Termin, den wir für Sie reserviert haben, anderweitig vergeben können.

Melden Sie sich bitte auch für eine Notfall-Behandlung während der Sprechzeiten telefonisch bei uns an. Nur so können wir uns im Vorfeld auf die Patienten einstellen und sie möglichst schnell versorgen. Sollte dies gerade einmal nicht sofort möglich sein, z.B. wegen einer laufenden Operation oder eines Hausbesuchs, können wir Sie direkt am Telefon darüber informieren und Sie weiter überweisen, damit Ihr Liebling möglichst schnell versorgt wird.

Was gibt es bei der Euthanasie zu bedenken?

Euthanasie bedeutet „sanfter Tod“ oder auch „Einschläfern“.

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass kein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten ist. Sofern eine Tötung erforderlich ist, hat diese schmerzfrei zu erfolgen.

Die Entscheidung, bei einem alten und/oder unheilbar kranken Tier den “richtigen Zeitpunkt“ zu finden, ist oft schwierig. Nicht immer sind sich alle Familienmitglieder einig. Der wichtigste Aspekt sollte die Lebensqualität des Patienten sein, für die wir Menschen verantwortlich zeichnen. Natürlich ist die Lebensqualität eines zehn- oder fünfzehnjährigen Patienten anders zu beurteilen als die eines dreijährigen. Allerdings sollten einige Aspekte immer beachtet werden, die in unseren Augen unabdingbar für ein Mindestmaß an Lebensqualität sind: Futter- und Wasseraufnahme (auch wenn es nur wenig ist), selbstbestimmte Bewegung, ungestörter Harn- und Kotabsatz sowie weitest gehende Schmerzfreiheit. Es mag in einem längeren Krankheitsgeschehen Phasen geben, in denen diese Grundvoraussetzungen nicht alle gegeben sind, aber dies sollte nur vorübergehend der Fall sein. Wenn keine Aussicht auf Besserung und Wieder-Erlangung einer gewissen Lebensqualität mehr besteht, sollte man den Patienten von seinem  Leiden erlösen. Wenn Sie sich diesbezüglich unsicher sind, beraten wir Sie gern bei der Einschätzung der Situation und der Prognose.

Durch Verwendung moderner Betäubungsmittel ist der Begriff „Euthanasie“ tatsächlich wörtlich zu nehmen: Der Patient erhält praktisch eine so tiefe Narkose, dass er sanft „hinüber schläft“. Durch diese speziellen Narkosemittel kommt es (wie bei einer normalen Narkose für eine Operation) zur Ausschaltung des Bewusstseins und des Schmerzempfindens, sowie zur Muskelerschlaffung. Allerdings wird bei der Euthanasie zusätzlich das Atemzentrums gedämpft, mit der Folge eines Atemstillstands, gefolgt von einem Herzstillstand und schließlich dem Tod. Dieses ist schmerzfrei und außerhalb des Bewusstseins des Patienten.

Obwohl bei Verwendung der modernen Betäubungsmittel bei der Euthanasie nach dem Tierschutzgesetz keine vorherige Narkose mehr erforderlich ist (anders als z.B. bei T61, das noch in einigen Praxen Verwendung findet), erhalten bei uns die zu euthanasierenden Tiere auch weiterhin zunächst eine Narkose und erst im zweiten Schritt, wenn die Tiere tief in Narkose liegen, das Betäubungsmittel injiziert, das dann schließlich zum Herzstillstand führt. So können alle Beteiligten versichert sein, dass der Tod wirklich absolut schmerzfrei eintritt.

Sofern Sie ihr verstorbenes Haustier nicht bei sich auf dem eigenen Grundstück beerdigen möchten oder dürfen (z.B. weil Sie in einem Wasserschutzgebiet wohnen), beraten wir Sie gern bezüglich alternativer Möglichkeiten. Bitte sprechen Sie uns gern darauf an. Bitte beachten Sie bei der Beerdigung Ihres Tieres unbedingt die umweltschutzrechtlichen Grundsätze: Es dürfen z.B. keine Fleece-Decken oder Kissen etc mit vergraben werden. Ein Baumwolltuch hingegen wäre zum Einwickeln Ihres Tieres bei der Beerdigung geeignet und erlaubt.

Was sollte ich mit einem Fundtier tun?

Bei Fundtieren unterscheidet man zwischen herrenlosen/streunenden Tieren und solchen, die verloren gegangen oder entlaufen sind. Eine Sonderrolle spielen aufgefundene Wildtiere.

Grundsätzlich zuständig für diese Tiere ist das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde. Dieses hat Verträge mit Auffangstationen/Tierheimen. Für die Aufnahme von aufgefundenen Haustieren aus dem Raum Beverstedt, Hagen, Loxstedt, Schiffdorf, Ritterhude, Schwanewede, Geestland und Hambergen ist das Tierasyl Heimatlos (www.tierasyl-heimatlos.de) zuständig.

Bei offensichtlich streunenden Tieren wenden Sie sich bitte direkt an das Tierasyl. Dort werden Sie erfahren, wie weiter zu verfahren ist. Ggfs. können dort auch Katzenfallen ausgeliehen werden.

Aufgefundene, offenbar entlaufene Tiere sollten entweder dem Tierasyl gemeldet bzw. zugeführt werden oder aber in einer Tierarztpraxis vorgestellt werden. Dort wird geprüft, ob das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei Haustierzentralregister (TASSO) (www.tasso.net) registriert wurde. So kann bestenfalls recht schnell der Eigentümer ermittelt werden.

Ein offenbar entlaufendes Tier sollte keinesfalls einfach mit nach Hause genommen werden. Das kann im ungünstigen Fall als Diebstahl gewertet werden – auch wenn man es als Finder nur gut gemeint hat.

Für aufgefundene (verletzte) Wildtiere ist der Landkreis Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de) zuständig. Dieser arbeitet z.B. mit der Wildtierauffangstation Rastede (www.wildtierstation-rastede.de) zusammen.

Wildtiere sollten nicht mit bloßen Händen angefasst oder mitgenommen werden. Bei jagdbarem Wild (Rehe, Damwild etc.) ist der zuständige Jagdpächter zu informieren.

Im Rahmen der Erstversorgung dürfen verletzte Wildtiere nach telefonischer Anmeldung auch bei uns in der Praxis vorgestellt werden. Wir werden uns dann bemühen, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend der Zuständigkeiten zu ergreifen.

Was ist die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)?

Die GOT ist die Gebührenordnung für Tierärzte und gibt einen Gebührenrahmen für tierärztliche Leistungen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falls variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen, im Notdienst neuerdings bis zum vierfachen) Gebührensatz. Der einfache Gebührensatz, der in der GOT festgesetzt ist, darf nicht unterschritten werden. Informationen hierzu gibt es z.B. unter www.bundestieraerztekammer.de

Gibt es Hausbesuche?

Nur in der Praxis besteht die Möglichkeit, einen Patienten optimal zu untersuchen und zu behandeln. Daher sollten Patienten soweit irgend möglich zu uns in die Praxis kommen.

Ausnahmen bestehen für nicht transportfähige Patienten. Hier kann nach sorgfältiger Information und Abwägung ggfs. ein Hausbesuch gemacht werden. Dies erfordert unsererseits eine sorgfältige zeitliche und personelle Planung in Abhängigkeit vom Patientenaufkommen in der Praxis.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem Hausbesuch, wenn der Zeitpunkt zur Euthanasie Ihres Lieblings gekommen ist. Für Halter und Patient ist es oft wesentlich weniger belastend, zu Hause voneinander Abschied zu nehmen und nicht noch in die Praxis fahren zu müssen. Auch in diesem Fall erfordert ein Hausbesuch eine sorgfältige zeitliche und personelle Planung und ist daher nicht jederzeit oder spontan möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Gibt es Kaninchen-Impftage in der Praxis?

Jeweils im Frühjahr (i.d.R. April) und Herbst (i.d.R. Oktober) bieten wir sogenannte Kaninchen-Impftage an, um die Kosten für die Tierhalter zu reduzieren. Da wir bei einer entsprechenden Anzahl von Impf-Tieren größere Gebinde des Myxomatose-Impfstoffs verwenden können, reduzieren sich die Kosten für den Besitzer an diesen Impftagen im Vergleich zu individuellen Einzel-Impfterminen deutlich.

Routinegemäß führen wir im Frühjahr Impfungen gegen die sogenannte Chinaseuche (RHD Typ 1 und 2, Impf-Intervall 12 Monate) sowie gegen Myxomatose (Impfintervall 6 Monate) durch. Im Herbst wird dann noch einmal gegen Myxomatose geimpft.

Grundsätzlich sind Impfungen bei Kaninchen natürlich auch außerhalb dieser Impftage möglich. Für diesen Fall haben wir Einzeltier-Impfdosen vorrätig. Sollten Sie die Impftage verpasst haben, ist in jedem Fall eine nachträgliche Impfung anzuraten, da gerade die RHD in den letzten Jahren zu extrem vielen Todesfällen bei Wild- und Hauskaninchen geführt hat – auch unter den ausschließlich „indoor“ gehaltenen Kaninchen. Aber auch die Myxomatose führt immer wieder zu schweren Erkrankungen und zum Tode.

Gern können Sie sich für die Erinnerung an die Impftage in unser Register eintragen lassen. Sie werden dann jeweils rechtzeitig über die bevorstehenden Impftermine informiert. Sprechen Sie uns bitte gern diesbezüglich an.

Gibt es Krankenversicherungen für Tiere?

Verschiedene Agenturen bieten Kranken-Versicherungen und OP-Versicherungen für Tiere an. Wie bei allen Versicherungen kommt es darauf an, Leistungen und Preise zu vergleichen und v.a. auch zu überlegen, welche Art der Versicherung für den eigenen Bedarf passend ist. Einige Krankenversicherungen beinhalten feste Anteile für Vorsorge-Maßnahmen (z.B. Impfungen, Floh- und Zeckenschutz, Wurmkuren etc.), andere nicht. Bei Hunden kann eine OP-Versicherung sehr sinnvoll sein, da gerade orthopädische Operationen (z.B. nach einem Kreuzbandriss) gar nicht so selten erforderlich und teilweise mit erheblichen Kosten verbunden sind. Aber auch bei den OP-Versicherungen gilt (wie bei allen Versicherungen): Man sollte auch das Kleingedruckte lesen! Oft sind bestimmte Operationen von der Versicherung ausgeschlossen.

Über die verschiedenen Möglichkeiten, Leistungen und Preise informieren Sie sich bitte im Internet. Bekannte und alteingesessene Agenturen für Tier-Krankenversicherungen sind z.B. die Agila (www.agila.de) und die Uelzener (www.uelzener.de). Es gibt aber auch noch andere Agenturen.

Was kann ich tun, wenn mein Tier außerhalb der Sprechzeiten plötzlich krank wird oder verletzt ist und eine Notfall-Versorgung benötigt?

Notdienstzeiten im Sinne des Gesetzes sind täglich von 18 Uhr über Nacht bis 8 Uhr des Folgetages, freitags ab 18 Uhr über das Wochenende bis Montag 8 Uhr und die 24 Stunden eines jeden niedersächsischen Kalenderfeiertages.

In unserer Gemeinde haben wir einen geregelten Kleintier-Notdienst, an dem sich neben der Kleintierpraxis am Tierpark (Dr. Katja Steiner-Valentin) noch Frau Dr. Hohenhaus (Appeln), Frau Dr. Schmidtke (Wellen), die Praxis für Tiergesundheit (Herr Vogel/Frau Dr. Hellwig) und Herr Dr. Bäumer (Lunestedt) beteiligen. Der Notdienst-Plan wird immer im Herbst für das Folgejahr erstellt und liegt in unserer Praxis aus. Er wird zudem in der Beverstedter Rundschau veröffentlicht. Außerdem finden Sie den aktuellen Plan immer hier: Notdienstplan

Die Notdienst-Bereitschaft wechselt wöchentlich. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Es sollte immer zunächst der eigene Haustierarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht Notdienst-bereit, wird Ihnen z.B. auf dem Anrufbeantworter die Nummer der Praxis mitgeteilt, die gerade Notdienstbereitschaft hat.

Bitte beachten Sie die Informationen, was als Notfall gilt und welche Kosten bei einer Konsultation während der Notdienstbereitschaft entstehen.

Was ist ein tierärztlicher Notfall?

Häufig wurden bisher auch Patienten mit „kleineren Wehwehchen“ oder seit Tagen bestehenden unbehandelten Symptomen während des Notdienstes in Praxen und Kliniken vorgestellt. Dies führte zu einer enormen zeitlichen und personellen Belastung. Dadurch ist es leider inzwischen auch in vielen Kliniken nicht mehr möglich, eine 24-Stunden-Notdinstbereitschaft (inklusive OP-Bereitschaft) anzubieten (Arbeitszeitgesetz etc.). Viele Kliniken in Deutschland haben deswegen bereits ihren Klinikstatus freiwillig zurückgegeben – es gibt derzeit leider ein regelrechtes „Kliniksterben“. Damit dies nicht weiter fortschreitet und auch weiterhin im Notfall die Versorgung unserer Haustiere gewährleistet bleiben kann, beachten Sie bitte das Merkblatt der Bundestierärztekammer: „Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co (Notdienstflyer)

ANZEICHEN EINES NOTFALLS:

  • Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
  • Atemnot
  • stärkere oder unstillbare Blutung
  • sehr helle/blasse Schleimhäute
  • KrampfanfälleProbleme beim Harnlassen
  • anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
  • plötzliche Lähmungen der Beine
  • Augenverletzungen
  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
  • schwerer Verkehrsunfall

Welche Kosten entstehen, wenn ich den tierärztlichen Notdienst außerhalb der Sprechzeiten in Anspruch nehme?

Notdienstzeiten im Sinne des Gesetzes sind täglich von 18 Uhr über Nacht bis 8 Uhr des Folgetages, freitags ab 18 Uhr über das Wochenende bis Montag 8 Uhr und die 24 Stunden eines jeden niedersächsischen Kalenderfeiertages.

Das Bundeskabinett hat mit Beschlussfassung vom 20.12.2019 die “Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT)” verabschiedet. Hierin werden die tierärztlichen Gebühren außerhalb der regulären Sprechzeiten gesetzlich neu festgeschrieben.

Verpflichtende Gebührenerhöhung für tierärztliche Leistungen im Notdienst

Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen außerhalb der regulären Sprechzeiten im Rahmen des tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, fällt eine verpflichtende Notdienstgebühr in Höhe von 50,- Euro (zzgl. MwSt) an. Werden mehrere Tiere eines Tierhalters in der gleichen Angelegenheit vorgestellt, so wird diese Gebühr nur einmal erhoben. Zudem erhöhen sich die einfachen Gebührensätze auf mindestens das Zweifache, nach Maßgabe sind Liquidierungen bis zum Vierfachen möglich.

Die Kosten für die Versorgung während des Notdienstes werden direkt in der Praxis abgerechnet und müssen in bar oder per EC-Zahlung beglichen werden (keine Behandlung auf Rechnung).

Infos / Merkblätter zu diesem Thema:

https://www.tknds.de/neue-regelungen-in-der-got-zu-notdienstleistungen/

https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got

Merkblatt „Notdienstgebühr“ in der GOT

Was ist bei Operationen zu beachten?

Sie erhalten ein bis zwei Tage vor einer geplanten Operation einen Voruntersuchungstermin, bei dem der Patient auf Narkose- und OP-Fähigkeit untersucht wird und alle Einzelheiten und Risiken des geplanten Eingriffs mit Ihnen besprochen werden. Ggfs. erhalten Sie an diesem Termin auch schon ein Schmerzmittel, das Ihrem Tier am Morgen des OP-Tags von Ihnen zu verabreichen ist.

Zur OP sollten auch Haustiere nüchtern sein,  um zusätzliche Risiken bei der Narkose und der OP zu vermeiden. Am Abend vor der OP darf Ihr Tier gegen 18 Uhr zuletzt eine kleine Mahlzeit bekommen. Wasser sollte auch weiterhin zur freien Verfügung stehen. Bitte behalten Sie Ihren Liebling in der Nacht vor der OP im Haus, damit Sie sicherstellen können, dass er am OP-Morgen auch wirklich nüchtern ist. Sollte Ihr Tier versehentlich doch etwas gefressen haben, informieren Sie uns bitte unbedingt frühzeitig darüber.

Sofern Sie im Vorfeld ein Schmerzmittel von uns erhalten haben, geben Sie dies bitte erstmalig am OP-Tag morgens auf nüchternen Magen. Bringen Sie den Patienten zum vereinbarten Termin in die Praxis und denken Sie bitte daran, zwei saubere Handtücher mitzugeben. Je nach OP bringen Sie bitte auch den Impfpass und ggfs., falls vorhanden, einen passenden Halskragen oder/und Body mit.

In der Regel führen wir Operationen vormittags durch und die Patienten gehen mittags wach wieder nach Hause. Für den Rest des Tages sollten sie unter Beobachtung stehen, bis keine Nachwirkungen der Narkose mehr feststellbar sind. Erst dann, im Laufe des Nachmittags, dürfen die operierten Patienten wieder eine kleine Portion fressen. Sollten Sie bzgl der Nach-OP-Phase Ihres Tieres am OP-Tag Fragen haben oder verunsichert sein, rufen Sie uns gern an. Wir stehen Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.

Wenn erforderlich, erhalten Sie für zwei bis drei Tage später einen Kontrolltermin. Fäden werden i.d.R. nach etwa elf Tagen gezogen. Bis dahin sollte absoluter Leckschutz bestehen (Halskragen, Body etc) und bei Hunden Leinenzwang, bei Katzen Hausarrest. Das Belecken einer frisch operierten Wunde kann zu schwerwiegenden Wundheilungsstörungen führen, die u.U. eine weitere Narkose und Operation erforderlich machen. Daher ist ein konsequenter Leckschutz absolut wichtig!

Was gibt es beim Reisen mit dem Haustier zu beachten?

Sofern Sie mit Hund oder Katze innerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigen Sie keinen speziellen Pass. Für Reisen außer Landes (auch innerhalb der EU) ist ein sogenannter Heimtierausweis (blau) erforderlich, in dem die Daten des Tieres inkl. Mikrochip-Kennzeichnung sowie die bisherigen Impfungen eingetragen sind. Für den Reiseverkehr kommt es i.d.R. hauptsächlich auf die Tollwut-Impfung an. Sollten Sie eine Auslandsreise mit Ihrem Tier planen, informieren Sie sich bitte möglichst frühzeitig über die Einreisebestimmungen.

Allgemeine Informationen sowie auch die jeweils aktuellen landeseigenen Bestimmungen bei Reisen ins Ausland finden Sie z.B. auf folgender Homepage: www.petsontour.de

Bitte beachten Sie bei Flugreisen die Bestimmungen des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft. Bestimmte kurz-köpfige bzw. kurz-nasige Hunde- und auch Katzenrassen (Brachycephalen) sind aus gesundheitlichen Gründen vom Transport per Flugzeug ausgeschlossen.

Gerade vor Auslandsreisen sollte man sich über die besonderen lokalen Gesundheitsrisiken („Reisekrankheiten“) gut informieren und ggfs. entsprechende Vorbeugemaßnahmen (besonderen Parasitenschutz etc.) durchführen.

Was sind Reisekrankheiten?

Infos folgen

Wie funktioniert die Terminsprechstunde?

Bitte vereinbaren Sie telefonisch (unter 04747-93 19 230) oder persönlich einen Termin für die Untersuchung oder Behandlung Ihres Lieblings, damit wir uns optimal auf Ihr Tier einstellen können und Ihre Wartezeit gering ist. I.d.R. ist es auch möglich, recht kurzfristig noch einen Termin zu bekommen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst  frühzeitig, damit wir den Termin anderweitig vergeben können, den wir für Sie reserviert hatten.

Auch bei einem Notfall innerhalb der Sprechstundenzeiten ist es hilfreich, wenn Sie uns dies kurz telefonisch ankündigen, bevor Sie sich auf den Weg zu uns in die Praxis machen. So können wir ggfs. bereits erforderliche Vorbereitungen treffen und uns besser auf den Notfall-Einsatz einstellen. Zudem haben wir so die Möglichkeit, bereits bestehende Termine möglichst zu verschieben, um die Wartezeiten gering zu halten.

Wie sieht es mit Überweisungen für Spezialuntersuchungen aus?

Seit Jahren arbeiten wir eng und erfolgreich mit verschiedenen Kolleginnen und Kollegen in Fachtierarztpraxen und Kliniken in der Umgebung zusammen, um die bestmögliche tierärztliche Versorgung für Ihre Tiere zu erreichen. Sollten weiterführende Untersuchungen oder spezielle  Operationen bei Ihrem Tier angezeigt sein, werden wir Sie gern an eine/n erfahrene/n und spezialisierte/n Kollegin/en überweisen. Sofern Sie dies wünschen, vereinbaren wir direkt einen Termin für Sie. Ansonsten können Sie sich in der jeweiligen Praxis/Klinik auch selbst telefonisch einen Termin geben lassen und ihn uns dann mitteilen. Wir leiten dann Vorbericht, bisherige Befunde (z.B. Röntgen-Aufnahmen, Blutergebnisse ec) und Hinweise auf die bisher erfolgte Therapie an die Kollegen weiter. So sind diese auf dem aktuellen Stand und doppelte Untersuchungen können vermieden werden.

Gute Kontakte und moderne Technik machen es ebenfalls möglich, bei Bedarf Kollegen per Telefon oder E-Mail zu bestimmten Fragestellungen zu kontaktieren und sich einen  „Experten-Rat“ einzuholen.

Adressen einiger Überweisungspraxen und -kliniken finden Sie hier: Wichtige Kontakte & Links

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es in der Praxis?

Sie können bei uns direkt nach der Behandlung entweder in Bar oder mit Ihrer EC-Karte zahlen. Selbstverständlich erhalten Sie dafür eine quittierte Rechnung.

Was kann an Alters-Vorsorgeuntersuchungen bei Haustieren durchgeführt werden?

Bedingt durch gute Ernährung, Pflege und verbesserte medizinische Versorgung werden unsere Haustiere immer älter. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für bestimmte Erkrankungen, die schleichend die Gesundheit unserer Lieblinge bedrohen und schließlich zu chronisch sich verschlechternden Zuständen führen.

Je nach Größe und Rasse altern Hunde und Katzen unterschiedlich schnell. Grundsätzlich sprechen wir aber ab einem Alter von etwa acht Jahren von älteren Tieren, deren Gesundheit gut überwacht werden sollte. Für einen allgemeinen Alters-Check bietet sich natürlich grundsätzlich die jährliche Untersuchung im Rahmen der Impfung an. Ggfs. können dann weiterführende Untersuchungen besprochen und durchgeführt werden.

Da viele Erkrankungen zunächst schleichend beginnen und sich dann verschlechtern, ältere Tiere gleichzeitig häufig etwas behäbiger werden und weniger aktiv sind, fällt es oft sehr schwer, diese schleichenden Veränderungen zu bemerken und als problematisch einzustufen. Gerade Katzen sind oft Meister im Verstecken von Symptomen, schlafen sowieso auch am Tage sehr viel oder gehen draußen ihrer Wege. Wenn eine ältere Katze dann noch ein bisschen mehr schläft als früher,  ist man oft geneigt, dieses dem fortgeschrittenen Alter zuzuschreiben. Manchmal ist dies aber das erste oder einzige Zeichen dafür, dass wir es mit einer schleichenden Erkrankung zu tun haben. Wenn Katzen dann deutliche Symptome zeigen, ist die zugrunde liegende Erkrankung meist schon sehr weit fortgeschritten und schlechter therapeutisch zu beeinflussen.

Daher sollten ältere Tiere generell gut beobachtet und bei Veränderungen in der Praxis vorgestellt werden, um Erkrankungen möglichst frühzeitig aufdecken zu können.

Anzeichen hierfür können z.B. sein:

  • vermehrtes Trinken / Urinieren
  • reduzierter Appetit oder ständiger Hunger
  • auffällige Unruhe oder reduzierte Bewegungsfreude
  • zunehmende Aggressivität
  • Desorientierung
  • vermehrtes Würgen oder Erbrechen
  • nächtliche Unruhe
  • trockener Husten oder Würgehusten (nachts oder bei Freude oder Aufregung)
  • Bewegungsintoleranz oder Probleme beim Aufstehen
  • Urinieren/Koten in die Wohnung
  • Schwellungen oder Geschwüre auf oder unter der Haut oder am Gesäuge
  • auffälliges Schmatzen oder Speicheln beim Kauen
  • auffälliges Zittern, Zucken oder Torkeln

Erkrankungen, die mit zunehmendem Alter häufiger auftreten, sind z.B.:

  • Herzerkrankungen (Katze und Hund)
  • Lebererkrankungen (Hund > Katze)
  • Nierenerkrankungen (Katze > Hund)
  • Bluthochdruck (Katze > Hund)
  • Schilddrüsenunterfunktion (Hund)
  • Schilddrüsenüberfunktion (Katze)
  • Tumorerkrankungen (Katze und Hund)
  • Zahnerkrankungen (Katze und Hund)
  • Störungen des Bewegungsapparates, Arthrose etc.  (Katze und Hund)
  • Augenerkrankungen (Katze und Hund)
  • Altersdemenz (Hund > Katze)

Nicht selten treten gleich zwei oder mehrere dieser chronischen Erkrankungen in Verbindung zueinander auf, z.B. Herz- und Nierenerkrankungen, Schilddrüsen- und Herzerkrankungen, Bluthochdruck und Augenveränderungen etc.

Wenn Sie bei Ihrem Liebling mögliche Anzeichen bemerken, vereinbaren Sie gern mit uns einen Untersuchungs-Termin, zu dem Sie Ihr Tier dann bitte nüchtern in die Praxis bringen. Neben der allgemeinen Untersuchung haben wir die Möglichkeit, direkt vor Ort weiterführende Untersuchungen zur Abklärung der von Ihnen beobachteten Symptome durchzuführen, wie z.B. Blutanalysen, Röntgen-Untersuchungen, Blutdruckmessungen etc. Je früher wir chronische Erkrankungen erkennen, desto größer ist unsere Chance, die Lebensqualität unserer Tiere längerfristig zu verbessern und aufrecht zu erhalten. Dazu dienen auch regelmäßige Verlaufskontrollen und ggfs. Therapieanpassungen.

Kann und sollte man bei Katzen und Hunden den Blutdruck messen?

Die Blutdruckmessung ist eine wichtige diagnostische Maßnahme gerade bei älteren Katzen, denn diese leiden mit zunehmendem Alter nicht selten an Bluthochdruck (Hypertonie). Unerkannt kann dies zur Schädigung anderer Organe, wie Nieren, Herz und Augen (Netzhautablösung, Blindheit), sowie zu neurologischen Störungen führen.

Häufig sind für den Bluthochdruck andere Grunderkrankungen verantwortlich, wie z.B. Niereninsuffizienz, Schilddrüsenüberfunktion, Diabetes mellitus oder eine Herzerkrankung. Da diese Erkrankungen oft schleichend fortschreiten, sind sie für die Besitzer meist nicht „von außen“ erkennbar. Daher sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen inklusive der Blutdruckmessung wichtige diagnostische Maßnahmen.

Für die Blutdruckmessung nehmen wir uns ausreichend Zeit und schaffen eine möglichst entspannte Atmosphäre für das Tier. Es kann sich z.B. auf seiner Kuscheldecke gemütlich machen. Die meisten Katzen tolerieren die Blutdruckmessung erstaunlich gut. Gemessen wird der Blutdruck mittels einer kleinen Manschette, die wir an eines der Vorderbeine anlegen und die sich (wie beim Menschen) mit Luft aufpumpt. Da sich die Tiere erst einmal an das Prozedere gewöhnen müssen, werden immer eine Reihe von Messungen durchgeführt, bis erkennbar ist, dass sich das Tier beruhigt hat und sich der Blutdruck in einem bestimmten Bereich einpegelt, der dann zur Beurteilung herangezogen wird.

Auch Hunde können einen erhöhten Blutdruck aufweisen und sollten bei Verdacht darauf untersucht werden. Auch hier kann eine Blutdruckerhöhung mit anderen Grunderkrankungen (wie z.B. Herzerkrankungen oder Nierenfunktionsstörungen etc.) vergesellschaftet sein.

Sollte bei Ihrem Vierbeiner (Katze wie Hund) eine Hypertonie bestehen, ist eine Abklärung möglicher ursächlich verantwortlicher Grunderkrankungen wichtig, damit eine zielgerichtete Therapie eingeleitet werden kann. Wenn im Vorfeld bereits andere Grunderkrankungen diagnostiziert wurden, werden alle Befunde zusammengefasst und die Gesamttherapie darauf ausgerichtet.

Was sind „Wolfskrallen“?

Normalerweise haben unsere Hunde an den Vorderpfoten je fünf Zehen / Krallen und an den Hinterpfoten je vier. Vorn berühren je vier Zehen den Boden, die inneren Krallen (Daumenkrallen) hängen gleichsam in der Luft und werden beim Laufen nicht abgenutzt. Sie sollten regelmäßig bzgl. ihrer Länge kontrolliert werden, da sie manchmal lang und rund wachsen und zu Verletzungen des Ballens führen können. Manchmal sind diese Krallen für die Besitzer im langen oder lockigen Fell der Hunde nur schwer zu entdecken.

Manche Hunde haben innen an den Hinterpfoten noch zusätzliche Krallen, sogen. Wolfs- oder Afterkrallen. Diese können ein- oder beidseitig vorkommen, mit oder ohne Knochen und teilweise auch doppelt an einem oder beiden Pfoten. Auch diese Krallen haben keine Bodenberührung und nutzen sich nicht ab. Oft zeigen sie ein starkes Wachstum und sollten regelmäßig kontrolliert und ggfs. gekürzt werden. Dabei ist zu beachten, dass auch sehr dünne Afterkrallen stark bluten können, wenn sie zu kurz geschnitten werden. Gerade doppelt ausgebildete Afterkrallen, v.a. wenn sie Knochen enthalten, werden von den Hundebesitzern oft als sehr störende „Anhängsel“ empfunden. Dennoch ist eine Entfernung dieser Krallen nicht erlaubt, denn das wäre eine Amputation. Amputationen sind nach dem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen bei strenger medizinischer Indikation erlaubt. eine solche Indikation ist bei Afterkrallen i.d.R. nicht gegeben. Auch das Abschneiden oder Abbinden der Afterkrallen bei Saugwelpen durch Züchter ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und daher verboten.

Kryptorchismus führt zum Zuchtausschluss des Rüden. Sofern betroffene Rüden nicht kastriert werden (inklusive des kryptorchiden Hoden), sollte die Hodengröße regelmäßig überwacht werden, da die „fehlplatzierten“ Hoden eher tumorös entarten können. Bei inguinal gelegenen Hoden kann die Überwachung per Tastbefund erfolgen, die Kontrolle abdominal gelegener Hoden ist aufwändiger und nur per Ultraschalluntersuchung möglich. Auch wenn der kryptorchide Hoden oftmals kleiner ist als der andere, „normale“, Hoden, so erfolgt auch im kryptorchiden Hoden eine Samen- und Hormonproduktion. Demnach würde eine „einseitige Kastration“ überhaupt keinen Sinn machen.

Was bedeutet Kryptorchismus?

Von Kryptorchismus („Einhodigkeit“) spricht man, wenn bei männlichen Tieren  nicht beide Hoden im Hodensack zu fühlen sind. Sofern der „fehlende“ Hoden im Bereich der Leiste tastbar ist, bezeichnet man dies als „inguinalen Kryptorchismus“, ansonsten liegt der Hoden  im Bauchraum (sogen. „abdominaler Kryptorchismus“).

Kryptorchismus führt zum Zuchtausschluss des Rüden. Sofern betroffene Rüden nicht kastriert werden (inklusive des kryptorchiden Hoden), sollte die Hodengröße regelmäßig überwacht werden, da die „fehlplatzierten“ Hoden eher tumorös entarten können. Bei inguinal gelegenen Hoden kann die Überwachung per Tastbefund erfolgen, die Kontrolle abdominal gelegener Hoden ist aufwändiger und nur per Ultraschalluntersuchung möglich. Auch wenn der kryptorchide Hoden oftmals kleiner ist als der andere, „normale“, Hoden, so erfolgt auch im kryptorchiden Hoden eine Samen- und Hormonproduktion. Demnach würde eine „einseitige Kastration“ überhaupt keinen Sinn machen.

Was ist der Unterschied zwischen Kastration und Sterilisation?

Grundsätzlich können beide Operationstechniken bei beiden Geschlechtern durchgeführt werden.

Kastration bedeutet eine Unfruchtbarmachung durch Entfernung der Keimdrüsen, d.h. Hoden bei männlichen Tieren und Eierstöcken bei weiblichen Tieren. Bei weiblichen Tieren kann dann noch differenziert werden, ob nur die Eierstöcke entfernt werden oder zusätzlich die Gebärmutter. Die Kastration resultiert in einer Verringerung der jeweiligen Geschlechtshormone, Hündinnen werden im Anschluss nicht mehr läufig, Kätzinnen nicht mehr rollig. Bei Rüden kann es zur Reduzierung von hormonell gesteuertem Dominanz- und Aggressionsverhaltens kommen.

Bei einer Sterilisation werden lediglich die keimleitenden Wege unterbunden, d.h. die Samenleiter bei männlichen Tieren und die Eileiter bei weiblichen. Der Hormonstatus bleibt unverändert, der Eingriff hat keinen Einfluss auf Läufigkeit bzw. Rolligkeit.

Bei den Kleintieren wird i.d.R. kastriert, nicht sterilisiert.

Häufig sind für den Bluthochdruck andere Grunderkrankungen verantwortlich, wie z.B. Niereninsuffizienz, Schilddrüsenüberfunktion, Diabetes mellitus oder eine Herzerkrankung. Da diese Erkrankungen oft schleichend fortschreiten, sind sie für die Besitzer meist nicht „von außen“ erkennbar. Daher sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen inklusive der Blutdruckmessung wichtige diagnostische Maßnahmen.

Für die Blutdruckmessung nehmen wir uns ausreichend Zeit und schaffen eine möglichst entspannte Atmosphäre für das Tier. Es kann sich z.B. auf seiner Kuscheldecke gemütlich machen. Die meisten Katzen tolerieren die Blutdruckmessung erstaunlich gut. Gemessen wird der Blutdruck mittels einer kleinen Manschette, die wir an eines der Vorderbeine anlegen und die sich (wie beim Menschen) mit Luft aufpumpt. Da sich die Tiere erst einmal an das Prozedere gewöhnen müssen, werden immer eine Reihe von Messungen durchgeführt, bis erkennbar ist, dass sich das Tier beruhigt hat und sich der Blutdruck in einem bestimmten Bereich einpegelt, der dann zur Beurteilung herangezogen wird.

Auch Hunde können einen erhöhten Blutdruck aufweisen und sollten bei Verdacht darauf untersucht werden. Auch hier kann eine Blutdruckerhöhung mit anderen Grunderkrankungen (wie z.B. Herzerkrankungen oder Nierenfunktionsstörungen etc.) vergesellschaftet sein.

Sollte bei Ihrem Vierbeiner (Katze wie Hund) eine Hypertonie bestehen, ist eine Abklärung möglicher ursächlich verantwortlicher Grunderkrankungen wichtig, damit eine zielgerichtete Therapie eingeleitet werden kann. Wenn im Vorfeld bereits andere Grunderkrankungen diagnostiziert wurden, werden alle Befunde zusammengefasst und die Gesamttherapie darauf ausgerichtet.